Streifendienst Polizei

Streifendienst

Polizei NRW

Die Polizei NRW ist derzeit in insgesamt 47 Polizeibehörden und 3 Landesoberbehörden gegliedert. Abhängig von Größe und Struktur sind diese 47 Polizeibehörden in Kreispolizeibehörden bzw. Landratsbehörden sowie in Polizeipräsidien aufgeteilt. Behördenleiterin bzw. Behördenleiter in einer Landratsbehörde ist immer der Landrat; in einem Polizeipräsidium die Polizeipräsidentin bzw. der Polizeipräsident.





Polizei NRW Organisation

Jede Polizeibehörde ist in mindestens vier Direktionen aufgeteilt. Die Direktionen bestehen grundsätzlich aus der Direktion Zentrale Aufgaben , aus der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz , der Direktion Kriminalität sowie der Direktion Verkehr . Jede dieser Direktionen arbeitet direktionsübergreifend in eigenen Tätigkeitsfeldern. Während bei der Direktion GE der Großteil des Wachdienstes (bis auf die Autobahnpolizei) angesiedelt ist, ist die Direktion ZA u. a. für die Verwaltung, die Technik, Personalwesen sowie Aus- und Fortbildung zuständig.


Die Autobahnpolizei, die früher bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Köln, Düsseldorf, Münster und Bielefeld angesiedelt war, fällt jetzt in die Zuständigkeit der Polizeipräsidien Dortmund, Köln, Düsseldorf, Bielefeld und Münster. An diesen Standorten sowie im Polizeipräsidium Essen werden die Spezialeinheiten, wie Spezialeinsatzkommando (SEK), Mobiles Einsatzkommando (MEK), Technische Einsatzgruppe (TEK) sowie die Verhandlungsgruppe (VG) vorgehalten.


An insgesamt 14 Standorten (Bochum, Wuppertal, Köln, Dortmund, Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mönchengladbach, Aachen, Bonn, Gelsenkirchen, Münster und Recklinghausen) ist die Bereitschaftspolizei (BPA bzw. BPH) angegliedert.

Zu den 3 Landesoberbehörden zählen das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) mit Hauptsitz in Duisburg, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) mit Hauptsitz in Selm sowie das Landeskriminalamt (LKA) mit Hauptsitz in Düsseldorf.

Oberster Dienstherr der Polizei Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Inneres NRW; hier der Innenminister NRW.





Polizei NRW Streifendienst

Der Großteil der Polizistinnen und Polizisten arbeitet im Früh-, Spät-, Nacht- und auch Tagesdienst. Ob im Streifenwagen, als Kradfahrer, als Fahrrad- oder Fußstreife – die Polizei ist 24 Stunden am Tag für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Als Polizeikommissarin bzw. Polizeikommissar im Wach- und Wechseldienst der Polizei erwarten Dich täglich unterschiedliche Herausforderungen. Dabei sind die Anforderungen an Polizisten heutzutage sehr hoch. Neben der Rolle als „Freund und Helfer“ müssen Polizeibeamte auch immer wieder unliebsame Entscheidungen treffen.


Als Polizist hast Du primär die Aufgabe, für Recht und Ordnung zu sorgen. Das bedeutet, Du bist vorwiegend in den Bereichen Gefahrenabwehr/Einsatz sowie Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung tätig. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich dabei aus dem Polizeigesetz NW, der Strafprozessordnung (StPO) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).


Das Aufgabenspektrum ist sehr vielseitig. Häufige Einsatzanlässe sind Diebstähle, Ruhestörungen, Objektschutz, Hilfeleistung bei hilflosen Personen, Verkehrsunfälle (Absicherung, Verkehrsregelung, Unfallaufnahme), Körperverletzungsdelikte (Schlägereien), Raubstraftaten, Streitigkeiten (z. B. Nachbarn), Hilfeleistungen und vieles mehr.


Auch Verkehrskontrollen oder Sondereinsätze, wie Fußballspiele und Demonstrationen, gehören zum Polizeialltag.


Die meisten Einsatzanlässe führen zu der Anfertigung von Anzeigen, Berichten, Verkehrsunfallmitteilungen und anderen schriftlichen Arbeiten. Neben verbaler Kommunikationsfähigkeit solltest Du daher auch über gute Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse verfügen.


Polizist zu sein bedeutet, ein Teil der Bevölkerung zu sein. Durch vorbildliches Verhalten und sichtbare Präsenz trägst Du somit zu einem bürgernahen Polizeibild bei. Wenn Du denkst, dass Dir der Beruf als Polizeikommissar bzw. Polizeikommissarin Spaß macht und Du dies als eine Lebensaufgabe betrachtest, dann bewirb Dich bei der Polizei NRW.

Es warten viele abwechslungsreiche Aufgaben und Verwendungsmöglichkeiten auf Dich!





 FAQ Polizei NRW

Streifendienst

  • Was macht man im Streifendienst?


    Im Streifendienst bzw. Wach- und Wechseldienst versieht man seinen Dienst in unterschiedlichen Schichten (z. B. Früh-, Spät-, Nacht-, Lapper- oder Tagesdienst). Zum Polizeialltag gehören Einsatzanlässe wie Diebstähle, Ruhestörungen, Hilfeleistungen, Unfallaufnahme sowie die Aufnahme von Tatorten im ersten Angriff. Darüber hinaus führt man im Streifendienst Verkehrskontrollen und andere Sondereinsätze durch. 


  • Wie viel verdient man als Streifenpolizist?


    Als Streifenpolizist wird man gemäß der aktuellen Beamtenbesoldung entlohnt. Bei der Polizei NRW startet man als Polizeikommissar bzw. Polizeikommissarin und verdient als Grundgehalt A9. Das wären als Einstiegsgehalt 2.953,03 € (ohne Zuschläge).


  • Wer fährt auf Streife?


    Nach der Ausbildung bei der Polizei wird man zuerst im Streifendienst bzw. Wach- und Wechseldienst eingesetzt. Grundsätzlich gibt es eine Mindestverwendungsdauer von 1 bis 3 Jahren. 


  • Muss jeder in den Streifendienst?


    Grundsätzlich versieht jeder Polizist nach der Ausbildung bzw. dem Studium bei der Polizei Dienst im Streifendienst bzw. Wach- und Wechseldienst. Nach einer Mindestverwendungszeit hat man dann die Möglichkeit, in andere Organisationseinheiten zu wechseln. 


  • Kann man als Raucher Polizist werden?


    Die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf schließen Raucher nicht aus. Wichtig ist nur, dass aufgrund des Rauchens bereits keine schwerwiegenden Erkrankungen vorliegen. Raucher können sich somit auch bei der Polizei bewerben. 


  • Hat die Polizei Porsche?


    In den 70er bis 80er Jahren verfügte die Autobahnpolizei der Polizei NRW noch über Porsche als Dienstfahrzeuge. Diese waren weiß und wurden „weiße Mäuse“ genannt. Heute verfügt die Polizei NRW nicht mehr über Porsche als Dienstfahrzeuge. 


  • Ist ein Polizeiauto kugelsicher?


    Die Streifenwagen sind nicht kugelsicher. Auch die Reifen sind nicht kugelsicher. In verschiedenen Bereiche, wie dem Personenschutz, werden jedoch gepanzerte Zivil-Fahrzeuge als Schutzfahrzeuge eingesetzt. 


Aufgaben bei der

Polizei NRW

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