Der Weg zur Polizei NRW -
Einstellungsvoraussetzungen
Welche Voraussetzungen braucht man, um Polizist bei der Polizei NRW zu werden?
Die Bewerbungsphase zum gehobenen Polizeidienst in NRW beginnt meist Anfang Juni und endet voraussichtlich Anfang Oktober. Vor der Bewerbung solltest Du prüfen, ob Du die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen erfüllst.
Für eine Bewerbung bei der Polizei NRW musst Du verschiedene persönliche, schulische und gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die erforderliche Schulbildung, die Polizeidiensttauglichkeit, bestimmte Sport- und Schwimmnachweise sowie weitere formale Voraussetzungen. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, findest Du in der folgenden Übersicht:
- Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz)
- Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)*
- Gewährleistung für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
- Keine gerichtlichen Vorstrafen oder kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Eignung für den Polizeidienst hinsichtlich charakterlicher und geistiger Anlagen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Polizeidiensttauglichkeit aus polizeiärztlicher Sicht
- Am Tag der Einstellung darfst Du noch nicht älter als 36 Jahre sein.
- Schulbildung (Abitur), die zu einem Hochschulstudium berechtigt, ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. Fachhochschulreife), ein Meisterbrief im Handwerk (gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung**) oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung von mind. 3 Jahren.
- Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
- Besitz des Deutsches Sportabzeichen mindestens in Bronze. Der Nachweis muss bis zum 01.04. des Einstellungsjahres eingereicht werden und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein.***
- Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mind. in Bronze, nicht älter als 24 Monate am 1. April des Einstellungsjahres***
- eine gültige Fahrerlaubnis muss bis zum 01.04. des Einstellungsjahres vorliegen oder begleitetes Fahren bis zum 01.05. des Folgejahres abgeschlossen sein.
- Die Mindestgröße für Frauen und Männer beträgt grundsätzlich 163 cm. Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner sind, haben die Möglichkeit, durch einen speziellen Test nachzuweisen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zur Beschränkung bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung führt.
- BMI**** nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5
- Erfolgreicher Abschluss des polizeilichen Auswahlverfahrens
* Besondere Voraussetzungen für Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU:
Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hinsichtlich der Gewinnung des/der Bewerber(in) besteht, ist eine Ausnahme für andere Staatsangehörige möglich.
Ein dringendes dienstliches Bedürfnis ist gegeben, nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahren, ein großer Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in NRW lebt, der/die Bewerber(in) neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Mutter- bzw. Heimatsprache spricht und bei Vorliegen einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.
** Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz Abschluss einer Fachschule entsprechend den Rahmenvereinbarungen über Fachschulen der Kultusministerkonferenz Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen, sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.“ (Quelle www.polizei.nrw.de)
*** Das Deutsche Sportabzeichen sowie Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen werden ausschließlich von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern anerkannt, die zur Ausstellung von Nachweisen berechtigt sind.
Bitte beachte bei Sportabzeichen ab dem 01.06.2014: Jugendliche müssen im Bereich Ausdauer 800m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene im Bereich Ausdauer 3000m- oder 10.000m-Lauf nachweisen.
**** (Body-Mass-Index: Körpergewicht in KG geteilt durch Körpergröße in Metern zum Quadrat)
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Sportabzeichens findet man hier: Deutsches Sportabzeichen
Zudem bieten auch einige Kreispolizeibehörden die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Polizei-Bewerber(innen) an. Wir empfehlen diesbezüglich den jeweiligen Einstellungsberater anzusprechen: Einstellungsberater
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze findet man u. a. hier: Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft e. V. , Deutschen Roten Kreuz, Wasserwacht und Arbeiter Samariter Bund.
Eine Übersicht über die Einstellungsvoraussetzungen der anderen Länderpolizeien finden Sie unter
www.polizei-ausbildung.info.
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