Einstellungsvoraussetzungen

Der Weg zur Polizei NRW

Einstellungsvoraussetzungen

Die Bewerbungsphase zum gehobenen Polizeidienst in NRW beginnt meist Anfang Juni und endet voraussichtlich Anfang Oktober. Vor der Bewerbung solltest Du prüfen, ob Du die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen erfüllst.


Du hast die Möglichkeit, eingestellt zu werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

 



  • Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz)
  • Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)*
  • Gewährleistung für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen oder kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Eignung für den Polizeidienst hinsichtlich charakterlicher und geistiger Anlagen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Polizeidiensttauglichkeit aus polizeiärztlicher Sicht
  • Keine Vollendung des 37. Lebensjahrs am Einstellungstag
  • Schulbildung (Abitur), die zu einem Hochschulstudium berechtigt, ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. Fachhochschulreife), ein Meisterbrief im Handwerk (gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung**) oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung von mind. 3 Jahren.
  • Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
  • Besitz des Deutschen Sportabzeichens mindestens in Bronze, das nicht älter als 12 Monate ist (Zeitpunkt der Bewerbung)***
  • Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mind. in Bronze, nicht älter als 24 Monate am 1. Juni des Einstellungsjahres***
  • Zum 1. Juni des Einstellungsjahres mind. Führerschein Kl. B oder Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
  • Die Mindestgröße für Frauen und Männer beträgt grundsätzlich 163 cm. Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner sind, haben zukünftig die Möglichkeit, durch einen speziellen Test nachzuweisen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zur Beschränkung bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung führt.
  • BMI**** nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5
  • Erfolgreicher Abschluss des polizeilichen Auswahlverfahrens
  • Nachweis über Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) bis 1. Juni des Einstellungsjahres. Voraussetzung ist eine Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen pro Minute, deren Bewertung nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge erfolgt.



* Besondere Voraussetzungen für Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU:

Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hinsichtlich der Gewinnung des/der Bewerber(in) besteht, ist eine Ausnahme für andere Staatsangehörige möglich.

Ein dringendes dienstliches Bedürfnis ist gegeben, nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahren, ein großer Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in NRW lebt, der/die Bewerber(in) neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Mutter- bzw. Heimatsprache spricht und bei Vorliegen einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.

** Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz Abschluss einer Fachschule entsprechend den Rahmenvereinbarungen über Fachschulen der Kultusministerkonferenz Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen, sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.“ (Quelle www.polizei.nrw.de)

*** Das Deutsche Sportabzeichen sowie Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen werden ausschließlich von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern anerkannt, die zur Ausstellung von Nachweisen berechtigt sind.

Bitte beachte bei Sportabzeichen ab dem 01.06.2014: Jugendliche müssen im Bereich Ausdauer 800m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene im Bereich Ausdauer 3000m- oder 10.000m-Lauf nachweisen.


**** (Body-Mass-Index: Körpergewicht in KG geteilt durch Körpergröße in Metern zum Quadrat)


 

Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Sportabzeichens findet man hier: Deutsches Sportabzeichen


Zudem bieten auch einige Kreispolizeibehörden die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Polizei-Bewerber(innen) an. Wir empfehlen diesbezüglich den jeweiligen Einstellungsberater anzusprechen: Einstellungsberater

Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze findet man u. a. hier: Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft e. V. , Deutschen Roten Kreuz, Wasserwacht und Arbeiter Samariter Bund.

Eine Übersicht über die Einstellungsvoraussetzungen der anderen Länderpolizeien finden Sie unter
www.polizei-ausbildung.info.






Einsatzbereiche

Polizei NRW

 FAQ Polizei NRW

Einstellungsvoraussetzungen

  • Gibt es bei der Polizei NRW eine Mindestgröße?


    Die grundsätzliche Mindestgröße bei der Polizei NRW beträgt 163 cm. 

    Bewerber*innen die kleiner sind, bekommen die Möglichkeit, durch einen speziellen Test nachzuweisen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zur Beschränkung bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung führt. 


  • Gibt es bei der Polizei NRW eine Maximalgröße?


    Eine Maximalgröße für die Bewerbung bei der Polizei NRW gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Körpergröße nicht zur Beeinträchtigung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung führt. 

    Es entscheidet der Einzelfall. 


  • Ich bin vorbestraft. Kann ich mich dennoch bei der Polizei NRW bewerben?


    Grundsätzlich gilt als vorbestraft, wer zu mehr als 90 Tages­sätzen oder 90 Tagen Frei­heits­strafe verur­teilt wurde. 

    Solltest Du vorbestraft sein, ist eine Einstel­lung bei der Polizei NRW nicht möglich.


    Bei laufenden Verfahren ist eine Einzel­fall­prü­fung erfor­der­lich.


  • Ich habe ein Tattoo. Kann ich mich trotzdem bei der Polizei NRW bewerben?


    Grundsätzlich ist eine Bewerbung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen mit Täto­wie­rungen möglich.


    Diese müssen durch die Dienstkleidung abgedeckt  und dürfen im Dienst nicht sichtbar sein.


    Des Weiteren dürfen Tattoos nicht gegen die frei­heit­liche demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung verstoßen und keine sexuell diskri­mi­nie­renden oder gewalt­ver­herr­li­chenden Motive darstellen. 


    Auch hier wird im Einzelfall entschieden. 


  • Gibt es bei der Polizei NRW einen NC (Numerus Clausus)


    Für eine Einstellung bei der Polizei NRW benötigen Sie keinen NC. 

    Ob Du für den Poli­zei­beruf geeignet bist, wird im Polizei NRW Auswahl­ver­fahren getestet. 


  • Welche Schulnoten muss ich für eine Polizeibewerbung in NRW haben?


    Es gibt keine Voraussetzung bestimmter Schulnoten für eine Bewerbung bei der Polizei NRW.


  • Brauche ich einen Führerschein?


    Du benötigst für die Einstellung bei der Polizei NRW bis zum 1. Juni des Einstellungsjahres mindestens die Fahrerlaubnisklasse B. 

    Alternativ ist ein Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe vorzulegen. 


  • Brauche ich bei der Polizeibewerbung NRW das Deutsche Sportabzeichen?


    Du musst zum Zeitpunkt der Bewerbung bei der Polizei NRW mindestens das Deutsche Sportabzeichen in Bronze vorweisen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein. 


  • Kann ich mich mit Brille bei der Polizei bewerben?


    Du kannst Dich auch als Brillenträger bei der Polizei bewerben. Wichtig ist, dass die Sehschwäche sich nicht negativ auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung auswirkt. 


    Dies wird im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt. 


  • Kann ich mich mit Kontaktlinsen bei der Polizei NRW bewerben?


    Du kannst Dich auch mit Kontaktlinsen bei der Polizei NW bewerben. Wichtig ist, dass sich Deine Sehschwäche nicht negativ auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung auswirkt. 


    Dies wird im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt. 


  • Kann ich mich mit Zahnspange bei der Polizei NRW bewerben?


    Eine Zahnfehlstellung in geringerem Maße stellt keinen Ausschlussgrund dar. 

    Eine Bewerbung mit Zahnspange ist daher möglich. 

    Sollte eine erhebliche Zahnfehlstellung vorliegen, wird auch hier im Einzelfall entschieden. 


  • Wie hoch darf mein BMI bei der Polizei NRW sein?


    Dein BMI darf für eine Einstellung bei der Polizei NRW nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5 sein. 


  • Kann ich mich mit Neurodermitis bei der Polizei NRW bewerben?


    Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich. Es kommt auf den Grad der Erkrankung an. Entscheidend hier ist das Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung. 


  • Kann ich mich mit O-Beinen und Plattfüßen bei der Polizei NRW bewerben?


    Grundsätzlich führt eine Fehlstellung der Beine oder Plattfüße nicht zu einem Ausschluss. 

    Entscheidend hier ist das Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung. 


  • Kann ich mich mit Schuppenflechte bei der Polizei NRW bewerben?


    Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich. Es kommt auf den Grad der Erkrankung an. Entscheidend hier ist das Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung. 


  • Kann ich mich mit einem Herzfehler bei der Polizei NRW bewerben?


    Eine Bewerbung bei der Polizei NRW mit einem angeborenen Herzfehler ist grundsätzlich nicht möglich. 


  • Welche Sprachkenntnisse brauche ich für die Polizei NRW?


    Du benötigst Englischkenntnisse für eine Polizeibewerbung. 


    Dies erfolgt durch einen Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I).


  • Muss ich gut in Mathe sein, um mich bei der Polizei NRW zu bewerben?


    Es gibt keine Mindestanforderung, wie gut Deine Noten in dem Fach Mathe sein müssen. 


  • Kann ich mich als Ausländer auch bei der Polizei NRW bewerben?


    Für eine Bewerbung bei der Polizei musst Du Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz) sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)* besitzen. 

    Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hinsichtlich der Gewinnung des/der Bewerber(in) besteht, ist eine Ausnahme für andere Staatsangehörige möglich.


    Ein dringendes dienstliches Bedürfnis ist gegeben, nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahren, ein großer Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in NRW lebt, der/die Bewerber(in) neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Mutter- bzw. Heimatsprache spricht und bei Vorliegen einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.


  • Wie alt darf ich höchstens bei der Bewerbung sein?


    Zum Bewerbungszeitpunkt darfst Du das 37. Lebensjahr nicht überschritten haben. 


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